Verpassen Sie keine aktuellen Entwicklungen in der Solarbranche – bleiben Sie stets informiert.
PPA, VPPA und Solarparkverpachtung – Was Sie wissen müssen
In den kommenden Wochen und Monaten werden wir uns in diesem Newsletter intensiv mit drei wichtigen Instrumenten für Betreiber von Solarparks beschäftigen:
- PPAs (Power Purchase Agreements)
- VPPAs (Virtual Power Purchase Agreements)
- Verpachtung von Solarparks als Alternative zu PPA/VPPA
In unserem Newsletter werden wir auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Ansätze eingehen und erläutern, wie Sie die für Ihre Solarparks passenden Lösungen finden.
Eines vorweg: Achten Sie auf die Details in den Vertragsbedingungen, insbesondere auf Regelungen zu negativen Strompreisen, die oft zu Lasten des Betreibers formuliert sind. Unsere Devise lautet: Ein Vertrag sollte von beiden Seiten vollständig verstanden werden. Nur so kann er zum Erfolg führen.
In den kommenden Beiträgen werden wir die verschiedenen Modelle genauer beleuchten und Ihnen hilfreiche Details für Ihre Entscheidungsfindung an die Hand geben.
Neue Freiheit für Aufdachanlagen in mehreren Bundesländern: 3 m² Module erlaubt
Endlich dürfen in mehreren Bundesländern Photovoltaikmodule bis zu 3 Quadratmeter auf dem Dach installiert werden. In Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde die Begrenzung von 2 Quadratmetern aufgehoben. Für große Dachflächen bedeutet dies mehr Flexibilität und größere Freiheitsgrade in der PV-Planung, sodass eine optimale Nutzung der Flächen ermöglicht wird. Weitere Bundesländer werden voraussichtlich bald folgen.
Werden sich negative Preise langfristig zur Mittagszeit durchsetzen?
Negative Strompreise könnten in Zukunft vermehrt auftreten, insbesondere zu Mittagszeiten. Mehrere Faktoren tragen zu diesem Trend bei:
1. Staatlich beeinflusste Kosten (Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen): Diese fixen Kosten bieten aktuell wenig Anreiz, Strom dann zu verbrauchen, wenn die Preise besonders niedrig oder sogar negativ sind. Eine Flexibilisierung der Kostenstruktur könnte jedoch Anreize schaffen, den Verbrauch an die Preisschwankungen anzupassen. Ein denkbares Ziel wäre, dass keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn der Börsenstrompreis auf null sinkt.
2. Schneller PV-Ausbau und langsamer Speicherausbau: Die Geschwindigkeit des Photovoltaik-Ausbaus ist deutlich höher als der Ausbau von Stromspeicherkapazitäten. Ein zentraler Teil der Lösung könnte in der Integration von Elektroautos als flexible Speicher im Stromnetz liegen. Elektroautos können große Mengen an Energie speichern und so das Netz stabilisieren.
Lösungsvorschläge und Prognose:
Eine umfassende Reform der staatlich beeinflussten Kostenstruktur (Netzentgelte, Steuern, Abgaben, Umlagen) wäre ein zentraler Hebel, um diese Entwicklung zu steuern. Außerdem sollte die Integration von Elektroautos als Speichermöglichkeit ins Stromnetz erleichtert und unbürokratisch gestaltet werden.
Wir gehen davon aus, dass es noch 2-3 Jahre dauern wird, bis sich der aktuelle Trend der starken Preisamplituden an den Strombörsen tagsüber stabilisiert (Bestfall), falls die umfassende Reform der Kostenstruktur glückt.
Der Vorschlag des BMWKs „Strommarktdesign der Zukunft“ (Klicke hier zum öffnen) bietet interessante Ansätze. Es sollte Augenmerkt gelegt werden, die Veränderungen so verständlich wie möglich zu halten.
§51 EEG-Entwicklung
- Im EEG2017: PV-Anlage≥500 kWp -> keine Marktprämie bei mindestens 6 Stunden Strompreise negativ (unabhängig vom Produktionsjahr)
- Im EEG2021: PV-Anlage≥500 kWp -> keine Marktprämie bei mindestens 4 Stunden Strompreise negativ (unabhängig vom Produktionsjahr)
- Im EEG2023: PV-Anlage≥400 kWp -> keine Marktprämie bei mindestens 4 Stunden (im Jahr 2023), mindestens 3 Stunden (im Jahr 2024 und 2025), mindestens 2 Stunden (im Jahr 2026) und mindestens 1 Stunde (ab 2027) Strompreise negativ
- Ab EEG2025 (wahrscheinliches Scenario): PV-Anlage≥100 kWp -> keine Marktprämie bei mindestens 1 Stunde Strompreise negativ (unabhängig vom Produktionsjahr)
Alarmstufe Rot für die PV-Branche: Wiederholt sich das Fiasko von 2012/2013?
Im nebenstehende Graphen sehen Sie die drastischen Folgen des §51 EEG am realen Beispiel unserer 750 kWp PV-Anlage. Diese Auswirkungen sind alarmierend, und ab dem 01.01.2025 werden voraussichtlich bereits PV-Anlagen ab 100 kWp massiv betroffen sein.
- Bezahlte Energie: 4.229,80 kWh
- Unbezahlte Energie: 13.151,31 kWh
- Realisierter Umsatz: 283,40 Euro
- Erwarteter Umsatz: 1.164,53 Euro
- Realer Umsatzverlust durch §51 EEG (21.08.2024 - 25.08.2024): 76 %
Diese Zahlen verdeutlichen die erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen, die dieser Paragraph mit sich bringt. Wir sind der Meinung, dass §51 EEG in seiner aktuellen Form die finanzielle Stabilität vieler Unternehmen in der PV-Branche gefährden könnte, wenn keine Anpassungen vorgenommen werden.
Bitte teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Geschäftspartnern und Kollegen, um das Bewusstsein für diese potenziellen Risiken zu schärfen. Gemeinsam können wir hoffentlich dazu beitragen, notwendige Änderungen zu bewirken.
In den kommenden Wochen werden wir unsere Prognosen der Umsatzrückgänge für die nächsten Jahre veröffentlichen.
Seminar zur Agri-PV – Jetzt als Wiederholung verfügbar!
Vor kurzem haben wir ein kostenloses Seminar zum Thema Agri-PV veranstaltet, das auf großes Interesse gestoßen ist. Für alle, die es verpasst haben oder die Inhalte noch einmal vertiefen möchten, bieten wir Ihnen eine Aufzeichnung an.
In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Einblicke in die Integration von Photovoltaik in landwirtschaftliche Betriebe. Erfahren Sie mehr über die Chancen, Herausforderungen und Best Practices der Agri-PV-Technologie und wie sie zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen kann.
Wichtige Änderungen ab dem 01.01.25
Wenn Sie ein Photovoltaik-Projekt mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 400 kWp haben, ist jetzt schnelles Handeln gefragt. Wir raten dringend dazu, Ihre PV-Anlage vor dem 31. Dezember 2024 in Betrieb zu nehmen.
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die die EEG-Vergütung/Marktprämie betreffen. Insbesondere wird keine Vergütung in den Stunden gewährt, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (§51 EEG 2023: https://www.buzer.de/51_EEG_2023.htm). Diese Änderung könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben: Über die gesamte Laufzeit des EEG (20 Jahre) erwarten wir derzeit einen durchschnittlichen Ertragsverlust von etwa 27%. Für größere Anlagen, die bereits über 400 kWp hinausgehen, gelten diese Regelungen schon. Beachten Sie, dass die derzeitige Grenze von 400 kWp zum 1. Januar 2025 voraussichtlich auf 100 kWp gesenkt wird.
Was die Gesetzesänderung konkret in Zahlen bedeutet, werden wir in nächster Zeit veröffentlichen.
Absenkung der Direktvermarktungsgrenze
Der Gesetzgeber plant eine stufenweise Absenkung der Direktvermarktungsgrenze von 100 kWp auf 25 kWp ab dem 01.01.2025. Bei Fixkosten der Direktvermarktung mit dazugehöriger RLM-Messung von 2000-3000 Euro wird voraussichtlich das Segment von 25-100 kWp zum Stillstand kommen. Wir wollen hiergegen und gegen andere Maßnahmen vorgehen, die den Ausbau der Erneuerbare Energien mehr schaden als helfen.
Verabschiedung des Solarpaket 1
Mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 haben sich die Vergütungen für die Einspeisung von Solarstrom um bis zu 1,5 Cent/kWh geändert (bedingt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission). Hier können Sie die aktuellen Einspeisevergütungen für Ihre Photovoltaikanlage berechnen:
Marktwert-Solar: Finanzielle Nachteile
Die Abrechnung des erzeugten Stroms über den Marktwert-Solar stellt sich fast immer als finanziell nachteilig heraus. Wir möchten Ihnen nicht nur die Gründe hierfür aufzeigen, sondern auch einen praktikablen Lösungsweg vorschlagen.